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Informationen zur Pflegeversicherung
Inhaltsverzeichnnis / Themen
Allgemeine Informationen
In der BRD gibt es fünf gesetzliche Sozialversicherungen die unterschiedliche Risiken abdecken. Zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit wurde am 01. Januar 1995 die Pflegeversicherung geschaffen. In den Schutz der sozialen Pflegeversicherung sind kraft Gesetzes alle einbezogen, die über ihre gesetzliche Pflegeversicherung versichert sind.
Wer privat krankenversichert ist, muss auch eine private Pflegeversicherung abschließen. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen den Pflegebedürftigen helfen, trotz seines Hilfebedarfs ein möglichst selbstständiges und bestimmtes Leben führen, das der Würde des Menschen betrifft. Die Hilfen sind darauf auszurichten, die körperlichen, gesitigen und seelischen Kräfte des Pflegebedürftigen wiederzugewinnen oder zu erhalten.
Zu dem soll die Pflegeversicherung mit ihren Leistungen die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können.
"ambulant vor stationär"
Die Pflegeversicherung ist jedoch keine "Vollversicherung" wie viele oft annehmen, die Leistungen werden nur zum Teil finanziert. Leistungen, welche nicht über die Pflegekasse gedeckt sind, müssen vom Pflegebedürftigen durch eigen Mittel finanziert werden. Reichen diese nicht aus, besteht auch die Möglichkeit finanzielle Hilfen beim Grundsicherungsamt zu beantragen.
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Allgemeine Informationen
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Leistungen der Pflegeversicherung
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KURZ Erläuterung der Leistungen
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Was zahlt die Pflegeversicherung
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Definition Pflegeversicherung
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Die Pflegegrade
Leistungen der Pflegeversicherung
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Pflegesachleistung (§36)
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Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (§37)
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Kombination von Geldleistung und Sachleistung (§38)
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Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (§39)
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Pflegehilfsmittel und technische Hilfen (§40)
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Tagespflege & Nachtpflege (§41)
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Vollstationäre Pflege (§42)
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Kurzzeitpflege (§43)